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Gleichstellungsminister*innenkonferenz in Dresden am 19.06.2026

Juni 2026

Gleichstellungsminister*innenkonferenz in Dresden am 19.06.2026

Suna Tanış, Frauenhaus Oberhausen, sprach für die LAG Autonomer Frauenhäuser NRW e.V.

mit NRW Ministerin Schäffer über die Forderungen zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in den Bundesländern. Forderungen waren u.a.:

 

✔️ Ein verlässlicher und niedrigschwelliger Zugang zu Schutz und Beratung

✔️ Der bedarfsgerechte Ausbau von Frauenhäusern und Beratungsstellen

✔️ Die Sicherung anonymer Beratungs- und Schutzangebote

✔️ Eine nachhaltige Finanzierung der Hilfestrukturen

✔️ Die stärkere Einbindung der Fachpraxis in die Umsetzung des Gesetzes

Gewaltschutz braucht verbindliche Strukturen, ausreichende Ressourcen und eine konsequente

Umsetzung in allen Bundesländern.

Pressemitteilung der Zentralen Informationsstelle der Autonomen Frauenhäuser (ZIF) zur Gleichstellungs- und Frauenminister*innenkonferenz am 18.-19.06.2026

Pressemitteilung der Zentralen Informationsstelle der Autonomen Frauenhäuser (ZIF) zur Gleichstellungs- und Frauenminister*innenkonferenz am 18.-19.06.2026

Gewaltbetroffene in den Fokus – Für ein Recht auf anonymen Schutz bei Gewalt

Zur Gleichstellungs- und Frauenminister*innenkonferenz (GFMK) fordern die Autonomen Frauenhäuser eine Umsetzung des Gewalthilfegesetzes, die sich nach den Bedarfen von Gewaltbetroffenen richtet
und nicht nach Sparzwängen. Aktuelle Pläne von Bund und Ländern bringen den anonymen und niedrigschwelligen Zugang zu Schutz in Gefahr.

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PM – Gewaltbetroffene in den Fokus
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Beitrag der LAG Autonomer Frauenhäuser NRW e.V. zum Thema: Kritische STELLUNGNAHME zur LeSuBiA Prävalenzstudie zu Partnerschaftsgewalt, sexualisierter und digitaler Gewalt

März 2026

Beitrag der LAG Autonomer Frauenhäuser NRW e.V. zum Thema: Kritische STELLUNGNAHME
zur LeSuBiA Prävalenzstudie zu Partnerschaftsgewalt, sexualisierter und digitaler
Gewalt

LeSuBiA „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ ist eine geschlechter vergleichende Prävalenzstudie zu Partnerschaftsgewalt, sexualisierter
und digitaler Gewalt. Sie wurde im Auftrag des BKA in Kooperation mit dem BMBFSFJ durchgeführt und ist die erste große Nachfolgestudie der Prävalenzstudie zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland
von 2004.

Was wurde erforscht?

Es wurden knapp 15.500 Personen im Alter von 16 bis 85 Jahren zu ihren Gewalterfahrungen in den oben genannten Bereichen befragt. Allen Teilnehmenden wurden
identische Fragen gestellt. So wurde beispielsweise erhoben, ob in einer (Ex-)Partnerschaft Drohungen ausgesprochen wurden, „Ihnen die Kinder wegzunehmen oder den Kontakt zu verweigern“. Zur
Erfassung kontrollierender Gewalt wurden unter anderem Fragen gestellt wie: „versucht Ihnen zu verbieten oder hat Ihnen verboten zu arbeiten, zu studieren, Hobbys oder anderen Aktivitäten
nachzugehen.“ Im Hinblick auf mögliche Falschbeschuldigungen interessierte die Forschenden zudem, ob die befragte Person beschuldigt wurde, „sie/ihn sexuell belästigt oder sie/ihn zu sexuellen
Handlungen gezwungen zu haben, obwohl Sie das nicht getan haben.“

Was wurde nicht erforscht?

In welchen Kontexten fand die „Gewalt“ statt, und welche Qualität hatte sie? So bleibt etwa unklar, ob eine Partnerin dem Befragten „verboten“ hat, jeden
Abend mit Computerspielen zu verbringen, während sie sich um Kind und Haushalt kümmert, oder ob der Partner die Befragte daran hinderte, einen Deutschkurs zu besuchen. In der Studie gilt beides
gleichermaßen als „Gewaltbetroffenheit“. 
Nicht untersucht wurden Dominanzverhältnisse, Schweregrade und Muster von Gewalt. Ebenso
unberücksichtigt blieben Unterschiede …

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Beitrag der LAG Autonomer Frauenhäuser NRW e.V. zum Thema: Gewaltschutz versus Umgangsrecht

Beitrag der LAG Autonomer Frauenhäuser NRW e.V. zum Thema: Gewaltschutz
versus
Umgangsrecht

Warum das aktuelle System Frauen und Kinder gefährdet

Viele Frauen geraten nach einer Trennung aus einer Gewaltbeziehung in einen gefährlichen Konflikt: Sie müssen ihren Aufenthaltsort geheim halten, um sich
und ihre Kinder zu schützen, gleichzeitig verlangen Jugendämter und Familiengerichte oft, dass sie den Umgang mit dem gewalttätigen Vater ermöglichen.

Strukturelle Probleme im Umgangsrecht

Unsichere Umgangsregelungen trotz Gewalt Laut einer bundesweiten Umfrage von Terre des Femmes (2024) berichten 56% der befragten Frauen, dass ihre
gewalttätigen Ex‐Partner Umgang erwirkt haben, den sie für nicht sicher halten. Gefordert wird deshalb: Umgang in Gewaltfällen für mindestens 6 Monate aussetzen und nur unter klaren
Sicherheitsauflagen wieder aufnehmen.

Gefährdungslagen werden oft nicht ausreichend berücksichtigt

Selbst bei Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz können Familiengerichte weitreichende Umgangsrechte festlegen. Ohne verlässlichen Schutz der Mutter
ist jedoch auch das Kindeswohl nicht gesichert. Das Bundesjustizministerium stellte 2024 fest:

Der Schutz vor Gewalt ist im Umgangsrecht nicht ausreichend geregelt. Die Rechtsstellung von Kindern ist zu schwach. Auch die Berliner Justizverwaltung
fordert bundesrechtliche Einschränkungen des Umgangsrechts bei häuslicher Gewalt.

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Beitrag der LAG Autonomer Frauenhäuser NRW e.V. zum Thema: Gesamtstrategie für Deutschland: Schutz für alle betroffenen! Nachhaltig und bedarfsgerecht!

Beitrag der LAG Autonomer Frauenhäuser NRW e.V. zum Thema: Gesamtstrategie
für Deutschland: Schutz für alle betroffenen! Nachhaltig und bedarfsgerecht!

Beispiel Frau A. wird von ihrem Mann vor den beiden gemeinsamen Kindern mehrfach misshandelt, es kommt zum Polizeieinsatz. Da Frau A. in der eigenen Kommune
auch laut Polizei zu gefährdet ist, wird sie von Jugendamt und Polizei aufgefordert, sich und die Kinder in Sicherheit zu bringen. Hilfe erhält sie dabei nicht. Sie flieht in ein Frauenhaus in
einem anderen Bundesland. Das Geld für die Fahrkarten leiht sie sich von einer Nachbarin. Zu Beginn ihres Aufenthalts müssen die Kinder umgeschult werden, auch in dieser Situation erhält sie nur
die Unterstützung des Frauenhauses, der Wechsel in ein anderes Bundesland gestaltet sich kompliziert. Der Vater beantragt das Sorgerecht für die Kinder für sich und wendet sich an Jugendamt und
das Familiengericht. Frau A. muss in der Folge mit den Kindern zahlreiche sicherheitsgefährdende Termine wahrnehmen, um sich vor Gericht zu erklären und so geht es die nächsten Jahre weiter. Zur
Ruhe kommen Mutter und Kinder nicht.

→ Wie können solche Szenarien vermieden werden, die zurzeit die Normalität vieler Betroffener widerspiegeln?  Wie kann ein guter langfristiger Schutz
für Betroffene erreicht werden? Dringend erforderlich ist eine bundesweite Gesamtstrategie, deren Bausteine im Folgenden angerissen werden.

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Beitrag der LAG Autonomer Frauenhäuser NRW e.V. zum Thema: Gewalthilfegesetz umsetzen!

Beitrag der LAG Autonomer Frauenhäuser NRW e.V. zum Thema: Gewalthilfegesetz umsetzen!

Ab dem 1. Januar 2032 haben von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Das Gewalthilfegesetz ist ein
historischer Schritt, um geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt wirksam zu bekämpfen und Betroffenen flächendeckend Zugang zu Hilfsangeboten zu ermöglichen. Um jedoch alle von Gewalt
betroffenen Frauen nach dem Gewalthilfegesetz vor Gewalt schützen zu können, besteht noch deutlicher Nachbesserungsbedarf. Der Bund beteiligt sich zwar bis 2036 mit 2,6 Milliarden Euro am Ausbau
der notwendigen Strukturen, doch reicht diese Summe bei Weitem nicht aus. In Deutschland fehlen aktuell 14.000 und davon in Nordrhein Westfalen 1.200 Schutzplätze für Frauen und ihre Kinder. Um
ausreichend Schutzplätze zu schaffen, sind neben den nötigen finanziellen Mitteln auch eine bevorzugte Bearbeitung der Bauanträge für den Neubau und die Umgestaltung von Frauenhäusern
erforderlich. Die Standards für Wohnräume, Sanitäranlagen …

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Gewalt beenden – Es ist an der Zeit für mutige Politik! Pressemitteilung der Zentralen Informationsstelle der Autonomen Frauenhäuser (ZIF)

Gewalt beenden – Es ist an der Zeit für mutige Politik!  Pressemitteilung der Zentralen Informationsstelle der Autonomen Frauenhäuser (ZIF)

Hellfeld- und Dunkelfeldstudien der Bundesregierung zeigen: Es gibt so viel Gewalt gegen Frauen wie noch nie und in den seltensten Fällen wenden sich Betroffene zur Unterstützung an Behörden. Die
Autonomen Frauenhäuser fordern zum 8. März echten politischen Willen, um die Situation für Frauen und von geschlechtsspezifischer Gewalt Betroffenen grundsätzlich zu verbessern. 

 

BERLIN, 2. März 2026 – Mit der Dunkelfeldstudie LeSuBiA wird einmal mehr verdeutlicht, dass Frauen und Queers sich nicht auf den Staat verlassen können, wenn es um wirksamen Schutz gegen Gewalt
geht. Nicht einmal zehn Prozent der erlebten Gewalt werden angezeigt. Während Bundesinnenminister Alexander Dobrindt diese Studie vorstellt, lobt er die eigene Politik. Demnach seien Maßnahmen
wie die Fußfessel oder Strafverschärfungen beim Einsatz von K.O.-Tropfen ein Weg in die richtige Richtung. Nadine Weber von der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser sieht das
kritisch: „Diese Einzelmaßnahmen machen den Anschein, dass sich etwas tut. Wenn aber über 90 Prozent der Gewalt nicht einmal angezeigt wird, dann erreichen diese Maßnahmen nur sehr wenige
Personen. In den meisten Fällen wollen die Frauen doch nur, dass ihr Partner nicht mehr gewalttätig ist.“

 

Komplette PM im Download.

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„Auf der Schwelle – Leben im Frauenhaus“

Februar 2026

„Auf der Schwelle – Leben im Frauenhaus“

Die aktuelle Wanderausstellung kann ausgeliehen werden!

Die LAG Autonomer Frauenhäuser NRW e. V. hat zusammen mit der Herner Fotografin Brigitte Kraemer bereits 2014 eine Wanderausstellung realisiert, die einen authentischen
Einblick in die Lebensbereiche der Frauenhäuser bietet. 2024 wurde diese Ausstellung komplett überarbeitet und sie ist ab sofort in ganz Deutschland wieder ausleihbar. Sie
umfasst 40 Schwarzweiß Fotografien im Rahmenformat 40 x 50 cm und ein Rahmen mit Informationen zur Ausstellung und ein Rahmen mit Informationen zum Thema „Gewalt gegen Frauen“. 

 

Die aktualisierte Ausstellung zeigt sich politischer und legt den Fokus stärker auf das Leben der Kinder und Jugendlichen im Frauenhaus. Frauenhäuser werden
nicht nur mit Blick auf räumliche Enge und Chaos dargestellt, sondern es gibt auch Eindrücke von Platz, Ruhe und kraftvollen Frauen und Kindern.  

 

Dank der Förderung durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ist es möglich, diese Wanderausstellung der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Ausstellung ist über die LAG ausleihbar: Wanderausstellung „Auf der Schwelle – Leben im Frauenhaus“ – LAG Autonomer Frauenhäuser NRW   Alle Informationen
finden Sie unter Infomaterial-Fotoausstellung.