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Beitrag der LAG Autonomer Frauenhäuser NRW e.V. zum Thema: Gewalthilfegesetz umsetzen!

März 2026

Beitrag der LAG Autonomer Frauenhäuser NRW e.V. zum Thema: Gewalthilfegesetz umsetzen!

Ab dem 1. Januar 2032 haben von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Das Gewalthilfegesetz ist ein
historischer Schritt, um geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt wirksam zu bekämpfen und Betroffenen flächendeckend Zugang zu Hilfsangeboten zu ermöglichen. Um jedoch alle von Gewalt
betroffenen Frauen nach dem Gewalthilfegesetz vor Gewalt schützen zu können, besteht noch deutlicher Nachbesserungsbedarf. Der Bund beteiligt sich zwar bis 2036 mit 2,6 Milliarden Euro am Ausbau
der notwendigen Strukturen, doch reicht diese Summe bei Weitem nicht aus. In Deutschland fehlen aktuell 14.000 und davon in Nordrhein Westfalen 1.200 Schutzplätze für Frauen und ihre Kinder. Um
ausreichend Schutzplätze zu schaffen, sind neben den nötigen finanziellen Mitteln auch eine bevorzugte Bearbeitung der Bauanträge für den Neubau und die Umgestaltung von Frauenhäusern
erforderlich. Die Standards für Wohnräume, Sanitäranlagen …

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