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Beitrag der LAG Autonomer Frauenhäuser NRW e.V. zum Thema: Gewaltschutz versus Umgangsrecht

März 2026

Beitrag der LAG Autonomer Frauenhäuser NRW e.V. zum Thema: Gewaltschutz
versus
Umgangsrecht

Warum das aktuelle System Frauen und Kinder gefährdet

Viele Frauen geraten nach einer Trennung aus einer Gewaltbeziehung in einen gefährlichen Konflikt: Sie müssen ihren Aufenthaltsort geheim halten, um sich
und ihre Kinder zu schützen, gleichzeitig verlangen Jugendämter und Familiengerichte oft, dass sie den Umgang mit dem gewalttätigen Vater ermöglichen.

Strukturelle Probleme im Umgangsrecht

Unsichere Umgangsregelungen trotz Gewalt Laut einer bundesweiten Umfrage von Terre des Femmes (2024) berichten 56% der befragten Frauen, dass ihre
gewalttätigen Ex‐Partner Umgang erwirkt haben, den sie für nicht sicher halten. Gefordert wird deshalb: Umgang in Gewaltfällen für mindestens 6 Monate aussetzen und nur unter klaren
Sicherheitsauflagen wieder aufnehmen.

Gefährdungslagen werden oft nicht ausreichend berücksichtigt

Selbst bei Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz können Familiengerichte weitreichende Umgangsrechte festlegen. Ohne verlässlichen Schutz der Mutter
ist jedoch auch das Kindeswohl nicht gesichert. Das Bundesjustizministerium stellte 2024 fest:

Der Schutz vor Gewalt ist im Umgangsrecht nicht ausreichend geregelt. Die Rechtsstellung von Kindern ist zu schwach. Auch die Berliner Justizverwaltung
fordert bundesrechtliche Einschränkungen des Umgangsrechts bei häuslicher Gewalt.

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